Grauzone Internet
Christian Solmecke, Rechtsanwalt der Kanzlei Wilde & Beuger aus Köln, beantwortete im Dezember 2009 wichtige rechtlichen Fragen zum Thema Filesharing:
1. Welche Inhalte dürfen auf Tauschbörsen heruntergeladen werden, welche nicht?
„Grundsätzlich gilt: So lange ich nicht weiß, wie die Rechte geregelt sind, darf ich mir nichts in Tauschbörsen herunterladen. Es gibt Spezialfälle wie zum Beispiel Linux – das ist ein Open Source System, als Software – das kann ich mir runterladen. Ansonsten aber sollte ich mir in Tauschbörsen nichts herunterladen!“
2. Wie sollte man sich verhalten, wenn man eine Abmahnung wegen angeblich illegalen Filesharings erhält?
„Wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und die Abmahnung einmal im Briefkasten liegt, sollte man zunächst einmal Google anwerfen und schauen, ob es noch weitere Abmahnungen dieser Art im Internet zu finden gibt. Wenn sich das herauskristalisiert, sollte man als nächstes höchstwahrscheinlich besser einen Anwalt aufsuchen, denn ansonsten droht hier eine teuere einstweilige Verfügung.“
3. Was passiert, wenn man nicht reagiert?
„Also die „Vogel-Strauss-Taktik“ gilt hier nicht – ‚einfach Kopf in den Sand stecken’ kann gefährlich und insbesondere teuer werden. Hier sind Streitwerte von 400.000 Euro im Spiel. Da kostet ein Verfahren bis zu 26.000 Euro. Also auf keinen Fall die Sache in den Papierkorb werfen!“
4. Wer hat überhaupt das Recht, solche Abmahnungen zu veranlassen? (Plattenfirmen, Künstler?)
„Grundsätzlich können all diejenigen Abmahnen, die die Rechte an einem Song haben. Das sind zunächst die Künstler, die den Song geschrieben haben, oder auch die Plattenfirmen, die das Lied dann letztlich produziert haben. Das kann aber zu der paradoxen Situation führen, dass ich plötzlich zwei Abmahnungen im Briefkasten habe, nämlich einmal vom Künstler und einmal von seiner Plattenfirma.“
5. Gibt es eine Bemessungsgrundlage für die finanziellen Ansprüche bei heruntergeladenen Daten? Hat ein illegal geladener Song also einen festen Preis?
„Das Interessante ist, dass in Deutschland bisher Schadenersatzansprüche für den eigentlichen Schaden, der entstanden ist, noch gar nicht geltend gemacht werden. Das ist in den USA der Fall. Hier geht’s aber vornehmlich um Anwaltsgebühren und die liegen zwischen 1.000 und 6.000 Euro.“
6. Wie ist die Rechtslage, wenn Eltern des Filesharings bezichtigt werden und sich herausstellt, dass es tatsächlich die nicht-strafmündigen Kinder waren?
„Die Rechtslage, ob Eltern für ihre Kinder haften ist umstritten. Das Landgericht Mannheim hat da zum Beispiel eine sehr lockere Auffassung. Die sagen: Eltern müssen ihre Kinder ab und an kontrollieren, dann haften sich nicht. Anderer Ansicht ist das Landgericht Hamburg. Die sagen: Nein! Zur Not müssen sich Eltern sogar einen kostenpflichtigen IT-Experten ins Haus holen, der den Rechner von Zeit zu Zeit überprüft.“
7. Wie verhält es sich mit illegalen Dateien, die vor längerer Zeit heruntergeladen wurden. Müssten diese im Nachhinein gelöscht werden?
„Im Moment werden Abmahnungen verschickt für Sachverhalte, die 1-2 Jahre in der Vergangenheit liegen. Das bedeutet, wenn ich innerhalb der letzen 1-2 Jahre Musik getauscht habe, dann muss ich auch befürchten, dass noch eine Abmahnung ins Haus trudelt.“
8. Ist das Aufzeichnen oder Herunterladen eines Streams – wie bspw. bei YouTube oder bei einem Internetradio – strafbar?
„Als generelle Faustregel kann man sagen: alles, was nicht offensichtlich rechtswidrig im Netz zu finden ist, das kann ich mir auch herunterladen. Das bedeutet, dass eine Webseite, wo ich die Top 100 finde, wohl offensichtlich rechtswidrig sein wird. Wenn ich allerdings Youtube sehe, dann darf ich mir dort die Sachen auch herunterladen, denn Youtube hat meines Wissens auch Rechte ausgehandelt mit den einzelnen Rechteinhabern und ist damit nicht offensichtlich rechtswidrig.“
9. Dürfen gekaufte CDs oder Filme für private Zwecke vervielfältigt werden? Dürfen Kopien an Freunde weitergereicht werden?
„In der ganzen Diskussion wird leider oftmals vergessen, dass es weiterhin Recht auf Privatkopie in Deutschland gibt und ich eben meinen Freunden auch eine CD kopieren kann, sofern ich dafür keinen Kopierschutz knacken muss. Ich darf meinen Freunden sogar Mp3-Files per E-Mail schicken. Das alles ist weiterhin erlaubt und davon kann auch Gebrauch gemacht werden, denn über eine Leermedienabgabe wird für Rohlinge auch schon Geld gezahlt und dieses Recht wird entsprechend auch vergütet.“ (tok)



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