Rechtsanwalt Tank & Co. bitten wieder zur Kasse

von Torsten Kieslich

 am 08.03.2010

Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor dem Internetangebot der Seite top-of-software.de. Wer auf der Suche nach kostenloser Software im Internet nicht aufpasst, landet rasch auf der Seite der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. Wer dort eine Anmeldemaske mit seinen persönlichen Daten ausfüllt, erhält wenig später eine Rechnung über 96 Euro, weil angeblich ein Abovertrag mit zweijähriger Laufzeit abgeschlossen wurde. Der Betrag für das erste Jahr soll innerhalb einer Woche überwiesen werden. Die Verbraucherzentrale Hessen rät: nicht zahlen und sich auch von nachfolgenden Mahnungen und Rechtsanwaltsschreiben nicht einschüchtern lassen.

Aktuell häufen sich bei der Verbraucherzentrale Hessen die Anfragen von Internetnutzern, die auf der Seite top-of-software.de unbewusst in die vermeintliche Kostenfalle getappt sind. Die Betroffenen sind auf der Suche nach kostenloser Software wie „OpenOffice“ oder „Adobe Flash Player“ auf der Seite gelandet. Auf der Startseite werden registrierten Mitgliedern “redaktionell aufbereitete Inhalte zum Thema „Software“ versprochen. Um an die Informationen zu kommen, muss man allerdings seine persönlichen Daten eingeben. Wenig später folgt eine Rechnung der Antassia GmbH aus Mainz. Behauptet wird der Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnementvertrages, der monatlich acht Euro, also pro Jahr 96 Euro kosten soll. Bei einer angeblich vereinbarten Vertragslaufzeit von zwei Jahren ergibt dies 192 Euro – eine schöne Stange Geld, die auf keinen Fall gezahlt werden sollte.

Die Hinweise auf die entstehenden Kosten finden sich nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unscheinbar am Rand der Anmeldemaske. „Bereits aus diesem Grund kommt es in Fällen wie diesen regelmäßig nicht zu einem Vertragsverhältnis, das eine Kostenpflicht begründen würde“, so Peter Lassek, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Wie auch bei anderen ähnlich gestalteten Seiten raten wir Betroffenen, keinesfalls zu zahlen, gegebenenfalls kurz und formlos den Vertragsschluss zu bestreiten und vorsorglich zu widerrufen“, so Lassek weiter. Auch wenn sich der seit Jahren im Dienste dubioser Firmen stehende Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück im Namen der Antassia GmbH meldet und weitere Mahn- und Anwaltskosten aufschlägt, besteht kein Grund, sich einschüchtern zu lassen.

In jedem Fall muss man reagieren, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird. Gegen diesen kann binnen einer Frist von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Dazu kommt es jedoch in der Regel nicht. Wer nicht sicher ist, ob er die Forderung bezahlen soll, kann sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen beraten lassen.

Über den im Impressum genannten Geschäftsführer der Antassia GmbH Alexander Varin stößt man auf weitere Abzock-Themen im Internet. So ist Herr Varin als Geschäftsführer der Content Services Ltd. bereits mit seinen Angeboten outlet-sparen.de und opendownload.de und softwaresammler.de zu trauriger Berühmtheit gelangt.

Weitere Seiten, auf denen Internetsurfer mit ähnlicher Masche in Kostenfallen gelockt werden, sind drive2u.de oder live2gether.de. Bei ersterem handelt es sich um eine angeblich kostenpflichtige Online-Mitfahrzentrale („Deutschlands faire Mitfahrzentrale“), bei letzterem um eine Mitwohnzentrale der OPM Media GmbH aus München. Geschäftsführer ist hier Frank Drescher, über den in den Medien bereits im letzten Jahr im Zusammenhang mit dem Mitfahr-Portal nimimit.de der Polyphem Ltd. berichtet wurde. Zu einem regelrechten Dauerbrenner hat sich auch die Seite outlets.de entwickelt, vor der die Verbraucherzentrale Hessen bereits im Dezember 2009 gewarnt hatte: “Die organisierte Internetabzocke geht weiter“. (tok)

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Erich, 11.03.2010 18:00:
Ich,Danke,Herrn Torsten Kieslich,das er sachen Schreibt die leider Wahr sind Z.b.von den RECHTSANWÄHLTEN,--TANK u.C.Dasselbe passiert mir auch in Österreich und von Rechtsanwalt---Sattleger/Dorninger/Steiner u.Partner.Habe vor 2jahre bei der Firma Hih-Thek einen Computer um €650 bestellt,habe aber den Computer,beim Postwagen-zusteller,die annahme verweigert,also nicht bezahlt und der Computer ist wieder zu der Firma,wo ich in bestellt habe zurückgegangen,und jetzt kommts,die Rechtsanwälte wollen jetzt das Geld von mir haben,obwohl ich die annahme verweigert habe,ich ja weder wenn bestollen habe,noch betrogen habe.
karl, 16.03.2010 16:54:
Ich habe ihre Artikel gelesen. Leider zu spät, da ich schon 96€ überwiesen habe. Die 14tägige Stornierungsfrist war leider schon abgelaufen. Gibt es eine Möglichkeit, hier noch gegen die erste Teilzahlung bzw. 2 TZ. nächstes JAhr Einspruch zu erheben. Bitte um Antwort Mfg Karl Pongratz