Vorsicht bei Online-Käufen im Ausland
Immer mehr Deutsche begeben sich auf Schnäppchenjagd im Internet. Laut einer aktuellen Studie des Bundesverbands des Deutschen Versandhandels (bvh) ist die Zahl der Online-Shopper im vergangenen Jahr um 1,1 Millionen auf 32,5 Millionen gestiegen (2008: 31,4 Mio.)*. Doch neben zahlreichen Vorteilen birgt der Einkauf im Netz auch Risiken. Schwierig wird es insbesondere, wenn man an einen unseriösen Online-Anbieter aus dem Ausland gerät. Dies zeigen u. a. zahlreiche Zuschriften, die OpSec Security, Initiator des Negativ-Preises „Das Schwarze Schaf“, in den letzten Monaten gehäuft von Verbrauchern erhält.
Stößt man auf einer Website eines ausländischen Betreibers auf ein Produkt, das viel günstiger als von deutschen Online-Händlern angeboten wird, ist die Verlockung groß, dort einzukaufen. Wer Glück hat, erhält die bestellte Ware in einem einwandfreien Zustand und kann sich über eine reibungslose Abwicklung freuen. Doch wer an ein schwarzes Schaf gerät, erhält entweder nicht das richtige Produkt, eine Fälschung oder aber gar keine Lieferung.
„Dabei gehen unseriöse Händler meist ähnlich vor: Sie bieten Ware viel günstiger als in Deutschland an – wobei Kunden manchmal gar nicht auf Anhieb erkennen, aus welchem Land die Produkte verschickt werden – und sie liefern in erster Linie nur gegen Vorkasse“, weiß Mecky Imkamp, Marketing Managerin bei OpSec Security und zuständig für die Initiative „Das Schwarze Schaf“.
Zwar bieten einige Anbieter inzwischen auch eine Überweisung über PayPal an, jedoch nützt einem diese sichere Zahlungsmethode nichts, wenn man falsche oder gefälschte Ware erhält. Denn in diesem Fall ist eine Lieferung erfolgt und man kann das gezahlte Geld daher nicht ohne weiteres zurückfordern.
Wenn Verbraucher auf einen in Deutschland ansässigen Händler herein fallen, ist ein rechtliches Vorgehen schon schwierig. Sitzt der Verkäufer aber im Ausland, ist es noch umständlicher und meistens aussichtslos, erfolgreich gegen ihn vorzugehen, zumal die Kontaktdaten der Händler oftmals nicht stimmen oder lediglich zu Briefkästen führen. Zwar gilt innerhalb der EU die Verbrauchsgüterrichtlinie, die in nationales Recht umzusetzen ist, jedoch sind Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Rechte auf die Unterstützung der jeweiligen Landesbehörden angewiesen. Eine Zusammenarbeit mit diesen erfordert jedoch auch entsprechende Sprachkenntnisse und ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden – eine Hürde, die vermutlich nur die wenigsten Betroffenen erfolgreich überwinden.
„Daher raten wir Verbrauchern, bei Online-Händlern, die aus dem Ausland versenden, besonders vorsichtig zu sein, indem sie sich zum Beispiel vor ihrem Kauf erst einmal im Internet über den Verkäufer informieren“, sagt Mecky Imkamp.
Zudem sollte man im Voraus prüfen, welche Kosten durch den Versand aus dem Ausland zusätzlich anfallen, wie z.B. Zollgebühren. Unter Umständen ist der gewünschte Artikel dann gar nicht mehr preiswerter als in einem deutschen Online-Shop. Bei auffällig günstigen Preisen liegt der Verdacht nahe, dass es sich bei den angebotenen Produkten um Fälschungen handelt oder sie gar nicht existieren. Um eventuelle finanzielle Schäden so gering wie möglich zu halten, sollten Verbraucher bei der ersten Bestellung am besten keine zu großen Posten oder hochpreisige Güter ordern.
* Quelle: Verbraucherstudie „Distanzhandel in Deutschland 2009“, durchgeführt vom Forschungsinstitut TNS Infratest im Auftrag des bvh. Weitere Informationen unter: www.versandhandel.org (tok)



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