Betrug beim Online-Banking: Kunden haften nicht

07.07.2008

Wer seine Bankdaten durch Spionage-Software von seinem Rechner gestohlen bekommt, muss laut einem Urteil des Amtsgerichts Wiesloch nicht für den entstandenen Schaden aufkommen.


Im zugrunde liegenden Fall hatten Online-Kriminelle mit einem Keylogger mitprotokolliert, wie die Ehefrau des Klägers mehrere Überweisungen via Online-Banking getätigt hat. Dadurch war es den Tätern möglich, mehr als 4.000 Euro auf das Konto eines Mittelmanns zu überweisen und von dort anschließend weiter ins Ausland zu transferieren.

 

 

Als der Kläger diese Überweisung bemerkte, verlangte er von seiner Bank umgehend, dass der Gesamtbetrag zurückgebucht wird, da er die Überweisung nicht getätigt habe. Das Geldinstitut argumentierte jedoch, dass ein ‚Anscheinsbeweis‘ existieren würde, wonach die Bank davon ausgehen könne, dass der Kläger selbst oder eine von ihm beauftragte dritte Person die Überweisung ausgeführt habe.

 

Der Richter entschied jedoch gegen die Bank und somit für den Kläger, der nicht für den Verlust der mehr als 4.000 Euro haften muss. Bei seiner Urteilsfindung ließ sich der Richter auch nicht von dem Argument der Bank beeinflussen, dass der PC des Klägers nicht durch eine Firewall geschützt wurde.

 

Anwälte hoffen, dass sich aus dieser Entscheidung ein Präsedenzfall entwickelt. Urteile in ähnlichen Verfahren fielen nämlich nicht zugunsten der Geschädigten aus.

 

Das Urteil ist noch nicht offiziell veröffentlicht und trägt das Aktenzeichen 4 C57/08.


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