Obergrenze von 100 Euro für Abmahnungen

17.02.2012

700.000 Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen werden Jahr für Jahr verschickt - kein Wunder, dass jetzt auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ein Ende des Abmahnwahns fordert:


Der VZBV hat eine Initiative gestartet, um die Abmahngebühr für Urheberrechtsverstöße bei maximal 100 Euro zu deckeln. Damit sollen in erster Linie Nutzer vor horrenden Forderungen geschützt werden, die aufgrund der sogenannten Störerhaftung in der Bredouille stecken: Sie haben die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen, haften aber dennoch, weil beispielsweise die eigenen Kinder illegal Filme oder Musik hoch- bzw. runtergeladen haben.

Bereits seit 2008 ist im Urheberrechtsgesetz zwar vorgesehen, dass die Kosten für eine Abmahnung eine bestimmte Summe nicht überschreiten. Aber die Realität sieht anders aus: Häufig werden 1.000 Euro und mehr gefordert. Laut Informationen des VZBV liegt der durchschnittliche Vergleichsvorschlag bei rund 800 Euro. Dabei handelt es sich um ein "Entgegenkommen" der Abmahner, um ein theoretisch noch deutlich teurere Auseinandersetzung vor Gericht zu vermeiden.

Die Verbraucherschützen ziehen deshalb das Fazit, dass die aktuell geltende Regelung zu viele Schlupflöcher bietet. Aus der Sicht des VZBV lässt sich der Abmahnwahn deshalb nicht auf diese Weise stoppen.

Ende 2011 hatte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mitgeteilt, dass sie einen Gesetzesentwurf gegen "ausufernden Abmahnmissbrauch" präsentieren will. Langsam, aber sicher kommt Bewegung in eine lange Zeit verkrustete und scheinbar hoffnungslos verfahrene Angelegenheit: Anwälten, die Abmahnungen als Geschäftsmodell für sich entdeckt haben, wird es künftig deutlich schwerer gemacht. Leutheusser-Schnarrenberger sagte in ihrer Rede "Das Recht in der digitalen Welt", dass "der eigentliche Zweck von Abmahnungen[…]grundsätzlich infrage gestellt" ist.


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