Warnung: Fallen Sie nicht auf den „Finanzamt“-Betrug herein
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Warnung: Fallen Sie nicht auf den „Finanzamt“-Betrug herein

Löschen Sie diese hinterhältigen Steuer-Mails ungelesen

Gerade jetzt im März 2019 besteht eine besonders große Gefahr: Betrüger versenden E-Mails mit gefälschtem Finanzamt-Absender. Sie wollen die Steuerzahler hereinlegen, die ihre Steuererklärung früh abgegeben haben, weil sie eine Steuererstattung erwarten. Die E-Mails sehen aus, als kämen sie vom Finanzamts-Portal Elster. Sie sind schwer als Fälschungen zu erkennen. Beachten Sie zu Ihrem Schutz meine nachfolgenden Hinweise: So fallen Sie nicht auf Betrüger herein, infizieren Ihren PC nicht mit einem Schadprogramm und verlieren nicht Ihre hart erarbeiteten Ersparnisse.

In den gefälschten E-Mails werden Ihnen hohe Steuernachzahlungen versprochen. Um an dieses Geld zu gelangen, sollen Sie ein Formular im Anhang der E-Mail ausfüllen oder über einen Link dieses Formular direkt öffnen. Ein weiterer Betrugsversuch erfolgt beim Online-Banking: Eine Finanzamts-Überweisung wird vorgetäuscht, um Sie zu einer Zahlung auf das Konto der Betrüger zu bewegen.

Das Finanzamt schenkt Ihnen nichts:

Fallen Sie nicht auf diesen Betrug herein! Ihr bester Schutz vor solchen Betrügereien ist das Wissen um die Abläufe beim Finanzamt. Kein Finanzamt schickt Ihnen eine E-Mail mit einem Steuerbescheid. Nach wie vor verschicken Finanzämter die Steuerbescheide ausschließlich per Post. Eine Fehlbuchung auf Ihr Konto wäre zwar theoretisch möglich, ist aber sehr unwahrscheinlich. Halten Sie sich diese beiden Tatsachen immer vor Augen, wenn eine angebliche Finanzamts-Mail in Ihrem elektronischen Briefkasten auftaucht oder Sie beim OnlineBanking eine Nachricht zu einer Finanzamts-Überweisung erhalten.

4 Regeln: So schützen Sie sich wirksam vor den schlimmen Folgen dieser Betrugs-Mails

Regel 1: Löschen Sie nicht erwartete E-Mails mit dem Absender „Finanzamt“ oder „Bundeszentralamt für Steuern“ sofort, ohne sie zu öffnen. Das gilt auch für E-Mails, bei denen im Betreff die Begriffe „ELStAM“, „ELSTER“ oder „Steuererklärung“ stehen.

Regel 2: Überprüfen Sie jeden Anhang mit dem Online-Virenscanner VirusTotal, bevor Sie ihn öffnen. Laden Sie den verdächtigen Anhang über die Schaltfläche Wählen Sie eine zu VirusTotal hoch. Sie gelangen zur Auswahl in den WindowsExplorer und wählen dort die verdächtige Datei zum Hochladen aus. Ergibt die Prüfung durch VirusTotal eine Gefahr durch die Datei, löschen Sie diese Datei sofort von Ihrer Festplatte. Löschen Sie auch die E-Mail mit dem Anhang.

Regel 3: Klicken Sie innerhalb einer angeblichen Finanzamts-Mail niemals auf einen Link.

Regel 4: Geben Sie keine persönlichen Daten und schon gar keine Konto- oder Kreditkartendaten auf einer angeblichen Finanzamtsseite ein.

So verlieren Sie beim Online-Banking kein Geld an die Finanzamt-Betrüger

Erscheint während Ihres Online-Bankings eine Meldung zu einer angeblichen Fehlbuchung, schließen Sie das OnlineBanking sofort. Überprüfen Sie Ihr Konto anschließend mit einem anderen PC oder über Ihre ausgedruckten Kontoauszüge.

Hintergrund: Die Polizei warnt vor Betrügern, die das Online-Banking manipulieren. Das erfolgt über einen Trojaner, der zuvor von den Opfern heruntergeladen und installiert wurde. Der Trojaner verändert die Bildschirmanzeige während des Online-Bankings so, dass eine neue Buchung angezeigt wird. Zusätzlich wird in einer Meldung behauptet, das Finanzamt hätte Ihnen zu viel Geld überwiesen und Sie müssten das jetzt sofort zurückzahlen.

Reagieren Sie auf diese Meldung und überweisen Geld, gelangt das nicht zum Finanzamt, sondern auf ein Konto der Betrüger. Ihr Geld ist weg und Sie erhalten es nur mit viel Glück von Ihrer Bank zurück.

Die Banken werben zwar mit einer Haftung bei Online-Banking-Betrug, zahlen aber nicht, wenn Fahrlässigkeit oder Sicherheitsmängel bei den Kunden-PCs den Betrug ermöglicht haben. 

Meine Empfehlung: Seien Sie in den nächsten Wochen äußerst vorsichtig, wenn Sie eine E-Mail mit dem Absender „Finanzamt“ oder eine Mitteilung beim OnlineBanking mit Bezug auf das Finanzamt erhalten. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem zuständigen Finanzamt nach, ob die betreffende Nachricht tatsächlich von dort kommt. Zahlen Sie auf gar keinen Fall eine angebliche Fehlbuchung beim Online-Banking zurück, ohne die Sachlage vorher genauestens geprüft zu haben. Meine Mitarbeiter aus der Redaktion und ich helfen Ihnen in solchen Fällen gerne über den Computerwissen Club: club.computerwissen.de