Gefährlicher GVU-Trojaner infiziert Nutzer von kinox.to und movie2k.to
So sieht der Sperr-Bildschirm des GVU-Trojaners aus

Gefährlicher GVU-Trojaner infiziert Nutzer von kinox.to und movie2k.to

Wir haben bereits mehrmals vor dem GVU-Trojaner gewarnt als auch vor Plattformen wie kinox.to und movie2k.to, auf denen gegen das Urheberrecht verstoßen wird, indem dort aktuelle Kinofilme angeschaut werden können

Bereits der Besuch von kinox.to oder movie2k.to kann dazu führen, dass der PC mit dem GVU-Trojaner infiziert wird. Der GVU-Trojaner sperrt den Zugriff auf den Rechner und blendet einen offiziell aussehenden Hinweis-Bildschirm ein. Gleichzeitig wird die Webcam aktiviert und ein Live-Bild auf dem Monitor angezeigt, um die Drohgebärde noch furchteinflößender zu machen. Die Betrüger benutzen sowohl das Logo des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als auch das Logo der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU).

Aber weder GVU noch BSI haben mit diesem gefährlichen Trojaner etwas zu tun: Vielmehr missbrauchen die Online-Gangster diese beiden Organisationen, um bei den betroffenen Anwendern zusätzlichen Druck aufzubauen. Da den meisten Anwendern bewusst ist, dass die Angebote von Plattformen wie movie2k.to oder kinox.to gegen geltendes Urheberrecht verstößt, klingt das Säbelrasseln in den Ohren vieler Nutzer umso realistischer.

Innerhalb von 48 Stunden soll eine Summe von 100 Euro mit einer PaySafe-Card gezahlt werden – oder es kommt zur Anzeige. Die Betrüger behaupten auch eiskalt und völlig abgebrüht, dass neben urheberrechtsverletzenden Inhalten auch kinderpornografische Dateien auf dem Rechner gefunden wurden. Dadurch soll ein Einschüchterungs-Szenario aufgebaut werden, das auch aufgeklärte Anwender dazu treibt, die geforderte Summe zu zahlen, um sich von der Strafverfolgung „freizukaufen“. Dabei lässt es die deutsche Rechtsprechung nicht zu, dass bei solchen Vorwürfen die Ermittlungen gegen Zahlung einer Geldsumme fallengelassen werden. Die Betrüger setzen deshalb darauf, dass der PC-Besitzer völlig überfordert mit der Situation ist und ohne Nachdenken bezahlt.

Doch nach der Zahlung von 100 Euro wird der PC keinesfalls entsperrt. Betroffene Anwender sollten also keinesfalls zahlen, sondern sich fachkundige Hilfe holen – wie  sie auf computerwissen.de im Bereich „IT-Sicherheit“ zu finden ist.